
Glossar
Sie befinden sich hier:
K
konsiliarisch
Definition: beratend, mit behandelnd
Ein Konsiliararzt ist der vom behandelnden Arzt zur Beratung in einem unklaren Krankheitsfall hinzugezogene, zweite Arzt.
Definition: beratend, mit behandelnd
Ein Konsiliararzt ist der vom behandelnden Arzt zur Beratung in einem unklaren Krankheitsfall hinzugezogene, zweite Arzt.